"Ethik ist ins Grenzenlose erweiterte Verantwortung gegenüber allem was lebt."
Albert Schweitzer
Wir freuen uns sehr über Deinen Besuch und heißen Dich herzlich willkommen auf der Internetpräsenz der Wildtierhilfe - Odenwald - dem "Koboldhof". Schon jetzt möchten wir uns für Dein Interesse an unseren Aktivitäten bedanken.
Auf den folgenden Seiten werden wir Dir einen Einblick in unsere tägliche Arbeit geben und Erste Hilfe Maßnahmen beschreiben, falls auch Du mal einen "tierischen Notfall" finden solltest.
Aufgrund unserer örtlichen Gegebenheiten und dem über Jahre erworbenen Fachwissen haben wir uns in unserer behördlich anerkannten Pflegestation auf die Aufnahme von verletzten und/oder verwaisten wildlebenden Kleinsäugern spezialisiert.
Natürlich nehmen wir zur Erstversorgung jedes hilfsbedürftige Tier an - kein Notfall wird abgelehnt.
Wir bilden uns ständig weiter, um auf den neuesten Wissensstand zu sein, wir halten Kontakt zu tierökologischen Instituten, Forschungsstationen und Biologen und arbeiten eng mit anderen Naturschutzverbänden und -organisationen zusammen. Letzteren helfen wir auch bei der Kartierung von besonders geschützten Tierarten, wie dem Gartenschläfer oder der Haselmaus.
Auf unserem eigenen Gelände schaffen wir zusätzlich für wildlebende kleine und große Tiere ein Refugium und bieten ihnen verschiedenste Biotope zb Teich, Trockensteinmauern, Totholzhecken und Streuobstwiesen als Lebensraum.
Da auch Umweltpädagogik ein wichtiger Aspekt bei der Wildtierhilfe ist halten wir gerne immer wieder Vorträge in Schulen um die Kinder für die heimische Fauna zu begeistern und Wissen zu vermitteln.
Sollten Sie ein verletztes Wildtier oder verlassenes Jungtier finden geben Sie es bitte schnellstmöglich an entsprechend versierte Pflegestellen weiter. Trotz bester Absichten kommen viele Findlinge schlicht durch Unkenntnis des Finders ums Leben.
Kranke oder verwaiste Wildtiere müssen ausnahmslos in kompetente Obhut abgegeben werden, da sowohl die Aufzucht als auch die eventuelle Medikation sehr schwierig und spezielles Fachwissen erforderlich ist. Vielen Tieren kann durch eine fachgerechte Behandlung geholfen werden.
Bitte beachten Sie:
Grundsatz: Alle Wildtiere sind grundsätzlich geschützt – eine Aneignung grundsätzlich verboten !
Ausnahme: Abweichend vom generellen Besitzverbot ist es zulässig verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. (§ 45 Abs 5
BNatSchG)