Nach dem Bundesjagdgesetz fällt der Feldhase unter die jagdbaren Arten.
Der Feldhase fällt unter Anhang III der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Die "geschützten Tiere" des Anhang III dürfen nur in einem Umfang bejagt oder genutzt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet.
Inzwischen ist der Feldhase bundesweit auf der Roten Liste als gefährdet eingestuft.
Feldhasenkinder werden leider oft unnötigerweise von Findern aufgegriffen und für vermeintlich verlassen gehalten. Dabei ist das tagsüber alleine Verharren in der Sasse vollkommen normal, da die Mutter meist nur nachts zum Säugen kommt.
Diese Jungtiere bitte unbedingt sitzen lassen!
Folgende Feldhasenbabys/-kinder brauchen Hilfe:
Im Zweifel am besten eine Wildtierauffangstation kontaktieren, die kann auch telefonisch bei Erläuterung der Fundumstände eine Aussage darüber treffen, ob das Tier überhaupt hilfebedürftig ist.
Erstversorgung
Schnellstmöglich das Tier in kompetente Hände dh. in eine Wildtierauffangstation bringen - bei Feldhasenkindern bedeutet der kleinste Fehler mitunter schon den Tod des Tieres - deshalb bitte keine eigene Aufzucht versuchen!
Ausnahmen sind: - verletzte o. durchnässte Jungtiere
- Babys unter 110 gr
- kränkliche Jungtiere
Unterbringung
Wie bei allen anderen Findlingen ist auch hier schnelle fachmännische Hilfe gefragt, nehmen Sie dafür bitte umgehend Kontakt bei Ihrer Pflegestelle in der Nähe bzw. zu uns auf!